AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Scholl IT Recruiting, Inhaber [Dein Name], [Adresse] (im Folgenden „Auftragnehmer“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung und Recruiting, insbesondere:
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Suche, Identifikation und Ansprache von IT-Fachkräften
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Vorqualifizierung, Profilaufbereitung und Kandidatenempfehlungen
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Koordination von Interviews
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Beratung im Recruitingprozess
Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Zusammenarbeit und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
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alle relevanten Informationen zur Vakanz bereitzustellen
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Rückmeldungen zu Kandidaten zeitnah zu geben
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Veränderungen im Besetzungsbedarf unverzüglich mitzuteilen
Er ist verantwortlich für die finale Auswahlentscheidung.
4. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag oder dem Angebot des Auftragnehmers.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart:
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Fälligkeit nach Rechnungsstellung
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Zahlungsziel: 14 Tage
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Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche während der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.
Kandidatenunterlagen dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Bewerbungsprozess genutzt werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle DSGVO-Pflichten eingehalten werden.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Keine Haftung für:
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Richtigkeit und Vollständigkeit der Kandidatenangaben
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Erfolg der Besetzung
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unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers
7. Rücktritt / Projektabbruch
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit aus wichtigem Grund beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
Der Auftragnehmer kann den Auftrag beenden, wenn erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden.
8. Vermittlungsprovision (falls vereinbart)
Kommt durch die Tätigkeit des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Kandidat zustande, fällt die vereinbarte Provision an.
Die Provision entsteht auch, wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung eingestellt wird.
9. Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Profile oder Analysen dürfen ausschließlich für den jeweiligen Recruitingprozess genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Änderungen der AGB bedürfen der Textform.